Händleranmeldung

    Rechnungsanschrift




    Veranstaltung

    Bitte anhaken wenn Strom benötig wird:
    Lichtstrom (10 Euro netto)
    Starkstrom (25 Euro netto)

    Hier können Sie Arbeitspropben als pdf | txt | png | jpg | jpeg mit max. 2 MB hochladen:

    einen Blechkuchen (4-eckig auf Backblech) als Teil der Standgebühren bringe ich zu Marktbeginn mit. (Wird kein Kuchen mitgebracht, fallen 20 Euro Aufschlag zur Standgebühr an.)


    Anmelden

     Hiermit akzeptiere ich die unten genannten Bedingungen.

    Bedingungen

    Zulassungskriterien und Informationen für unsere Kunst und Handwerkermärkte

    Marktleiter und Hauptansprechpartner für Euch ist:

    Jan Giehrisch
    WohnKulturGut Gostewitz
    An der Keppritz 1
    01594 Gostewitz
    Tel: 03525 779970
    Handy: 0173 37 123 15
    Website: www.wohnkulturgut.de
    eMail: mail@wohnkulturgut.de

    1. Aussteller
    Aussteller sind Handwerker, Kunsthandwerker, Künstler sowie bestimmte selbstproduzierende Gewerbe. Neue Bewerber senden uns bitte per Mail oder Post Fotos ihrer Werke / Produkte sowie ein Foto des Standes oder der Präsentation.

    2. Waren und Stände
    Eure Waren müssen von Euch selbst geschaffen sein.
    Eure Stände sollten individuell gestaltet sein.
    Fahrzeuge und Systemstände lassen wir nicht auf den Markt.
    Wenn es mehr Bewerbungen als verfügbare Standplätze gibt, müssen wir eine Auswahl treffen.

    3. Rechnungslegung
    Sobald Ihr von uns die Rechnung für die jeweilige Standgebühr erhalten habt, bitten wir diese zu überweisen. Dies gilt dann als verbindliche Zusage beiderseits. Wird nicht überwiesen, geben wir den Standplatz an den nächsten Bewerber weiter.
    Ein Vertragsrücktritt ist bis maximal 6 Wochen vor Marktbeginn mit Begründung und im Ausnahmefall möglich. Später ist eine Rückerstattung der Standgebühren nicht mehr verhandelbar.

    4. Marktdauer
    Die Stände sind, wie in der jeweiligen Marktbeschreibung aufgeführt, zu den Marktzeiten für die Gäste offen und personell besetzt zu halten. Ein vorzeitiges Schließen der Stände ist untersagt und nur im Einzelfall nach Absprache mit dem Marktleider möglich. Zuwiderhandlungen werden mit zukünftigem Marktausschluss und einer Vertragsstrafe von 100 € belegt.

    5. Aufbau/Abbau der Stände
    Der Aufbau ist prinzipiell schon einen Tag vor Marktbeginn möglich, spätestens muss der Stand 30 Minuten vor Marktbeginn fertig sein. Die Fahrzeuge sind ebenfalls 30 Minuten vor Marktbeginn auf die Ausstellerparkplätze zu fahren. Abbau ist nach Marktende, aber auch am nächsten Tag noch möglich.

    6. Müllentsorgung und Sauberkeit am Stand und Umfeld
    Alle an Euren Ständen anfallenden Abfälle sind von Euch bitte wieder mitzunehmen.
    Achtet auch auf Euer Umfeld. Für eine eventuelle Nachreinigung der Standfläche haftet der Verursacher.

    7. Stromanschlüsse
    Stromanschlüsse werden Euch vom Veranstalter zur Verfügung gestellt, bitte nennt in der Anmeldung die gewünschte W / KW Zahl.
    Die Kosten dafür werden über eine Pauschale abgerechnet. Bitte achtet auf zugelassenes Anschlussmaterial!

    8. Brandschutz
    Beim Einsatz von Koch- und Wärmegeräten sind vorgeschriebene Feuerlöscher am Stand bereitzuhalten!

    9. Haftungsausschlüsse
    Bei Höherer Gewalt oder anderen Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen, die Änderungen, einen Abbruch oder gar den Ausfall der Veranstaltung zur Folge haben, hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Ersatz.